Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der Fa. Gerold Pfaff, Inh. Gerold Pfaff – im Folgenden „Verkäufer“ – für den Verkauf von CourtFix Produkten, Zubehör und Dienstleistungen (Stand 07/2011).
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Geschäftsverbindungen, insbesondere Lieferungen und jegliche sonstigen Leistungen sowie Beratungen des Verkäufers mit Verbrauchern (§§ 310, 13 BGB) und Unternehmern (§§ 310, 14 BGB).
Sofern der Vertragspartner Unternehmer ist, gelten für diese Geschäftsverbindungen die nachfolgenden Bestimmungen auch dann, wenn dies in Zukunft nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Es gelten ausschließlich die nachstehenden Bestimmungen; andere Einkaufs- und sonstige Bestimmungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt; diesen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Vertragsschluss
Sollte der Verkäufer dem Kunden, sofern er Unternehmer ist, Angebote unterbreiten, erfolgen diese freibleibend.
Unabhängig davon, ob der Kunde Unternehmer oder Verbraucher ist, übernimmt der Verkäufer, soweit nichts anderes vereinbart ist, keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit von Prospekten, Preislisten, Internetseiten, Skizzen, Zeichnungen, Werbemails und sonstigen Geschäftsunterlagen; diesbezügliche Änderungen bleiben vorbehalten.
Ein Auftrag gilt spätestens mit Lieferung der Ware oder, sofern der Vertragspartner Unternehmer ist, bereits durch Auftragsbestätigung, oder sofern der Vertragspartner Verbraucher ist, mit Unterzeichnung des Kaufvertrages als angenommen. Bestätigungen oder abweichende Vereinbarungen haben grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.
§ 3 Technische Angaben zur Beschaffenheit
Angaben in Katalogen, Verkaufsunterlagen, Internetseiten, Skizzen, Zeichnungen, Proben, Mustern etc. sind – soweit nichts anderes vereinbart – nur annähernde Zustandsbeschreibungen insbesondere für Qualität, Abmessungen und Farben; Abweichungen sind möglich.
Für technische Angaben fremder Hersteller übernimmt der Verkäufer nur bei besonderer Vereinbarung eine Gewähr.
§ 4 Auftragsänderungen
Auftragsänderungen vor oder nach Erhalt der Auftragsbestätigung kann der Verkäufer nur berücksichtigen, wenn dadurch anfallende Mehrkosten vom Kunden übernommen werden und eine ausreichende Verlängerung der Lieferzeit zugebilligt wird.
§ 5 Lieferung, Bereitstellung
Soweit der Kunde Unternehmer ist, erfolgen die Lieferungen netto ab Geschäftssitz des Verkäufers in Pfullendorf, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Verbraucher tragen die Kosten der Versendung ab dem Ort des Abschlusses des Kaufvertrages, es sei denn, sie überschreiten ein angemessenes Verhältnis zum Wert des Liefergegenstandes.
Verbindliche Bereitstellungstermine bzw. Liefertermine oder unverbindliche Lieferfristen sind schriftlich anzugeben. Der Kunde kann 7 Tage nach Überschreiten einer unverbindlichen Frist die Lieferung anmahnen. Der Verkäufer ist berechtigt, innerhalb von 7 weiteren Tagen zu liefern. Weitere Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen; Schadensersatzansprüche sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Falle höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, ist er berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben bzw. bei endgültiger Unmöglichkeit vom Vertrag zurückzutreten. Führen entsprechende Störungen zu einer Lieferverzögerung von mehr als zwei Monaten, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.
§ 6 Rücktrittsrecht
Der Kunde kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat; im Falle von Mängeln verbleibt es bei den gesetzlichen Regelungen. Der Kunde hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht.
§ 7 Abnahme
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware abzunehmen. Bei unverbindlicher Bereitstellungsfrist muss der Kunde innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsmitteilung die Ware am Geschäftssitz des Verkäufers abnehmen. Bei verbindlichem Termin ist die Ware am Termin abzunehmen; im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
§ 8 Gefahrübergang, Versand
Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz des Verkäufers. Versendet der Verkäufer die Ware auf Verlangen des Kunden, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware dem Spediteur übergeben wurde. Der Kunde trägt die Kosten der Versendung ab Geschäftssitz des Verkäufers.
Verbraucher tragen die Kosten der Versendung ab dem Ort des Abschlusses des Kaufvertrages, soweit sie nicht in einem unangemessenen Verhältnis zum Wert des Liefergegenstandes stehen.
§ 9 Preise
Soweit der Kunde Unternehmer ist und nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten die Preise des Verkäufers netto ab Geschäftssitz des Verkäufers. Verpackung, Porto und Umsatzsteuer werden zusätzlich berechnet.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen der Preisangabenverordnung (PAngV).
§ 10 Zahlungsbedingungen, Verzug
Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde seine Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit. Erfüllung tritt bei Zahlung per Scheck erst mit dessen Einlösung ein; im Übrigen bei Barzahlung mit Erhalt des Geldes oder bei Lastschrift/Überweisung mit vorbehaltloser Gutschrift.
Verbrauchern steht ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, wenn dieses im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln steht. Unternehmern steht ein Zurückbehaltungsrecht nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu.
Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer Verzugszinsen gemäß § 288 BGB verlangen. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit werden alle Forderungen sofort fällig und der Verkäufer kann Vorauszahlungen verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zum Rücktritt berechtigt. Im Falle der Weiterveräußerung durch Unternehmer tritt der Kunde die daraus entstehenden Forderungen an den Verkäufer ab.
Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und ihn unverzüglich zu benachrichtigen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderung um mehr als 10 %, gibt der Verkäufer den überschießenden Teil frei.
§ 12 Mängel und Mängelrügen
Verbraucher müssen Sach- und Rechtsmängel innerhalb von zwei Monaten nach Feststellung anzeigen; Unternehmer haben die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB zu beachten.
Der Verkäufer ist im Rahmen der Nacherfüllung zur Mängelbeseitigung berechtigt. Bei Fehlschlagen kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Für Unternehmer ist eine Neulieferung in der Regel ausgeschlossen; es gilt das Wahlrecht des Verkäufers.
Die Verjährungsfristen für Mängelansprüche betragen bei Unternehmern ein Jahr, bei Verbrauchern zwei Jahre (bei gebrauchten Sachen ein Jahr). Diese Fristen gelten nicht bei Vorsatz, Arglist oder Garantieübernahmen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 13 Schadensersatzansprüche/Haftung
Die Haftung des Verkäufers sowie seiner Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden oder Schäden an Leben, Körper und Gesundheit betroffen sind.
Unberührt bleiben Haftung wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns, der Übernahme von Garantien sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 14 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Soweit der Kunde Verbraucher ist und der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen wurde, gelten die §§ 312b–312f BGB.
§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Ist der Kunde Unternehmer, sind Erfüllungsort und Gerichtsstand Pfullendorf. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Kunden an einem anderen zuständigen Gericht zu verklagen. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Auf sämtliche Geschäftsbeziehungen findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.